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Die grundsätzlichen Aufgaben einer ordentlichen Mietverwaltung ergeben sich aus dem Mietrecht und natürlich aus dem Verwaltervertrag.

    - Verwaltung der Mieteinheiten
    - Mietersuche und Vermietung in Absprache mit den Eigentümern
    - Einzug und Kontrolle der Mieten
    - Betriebskostenabrechnung
    - Heizkostenabrechnung vorbereiten
    - Durchsetzung mietvertraglicher Regelungen
    - Mahnverfahren bei säumigen Mietern
    - Mieterbetreuung
    - Aufstellung einer Hausordnung und deren Durchsetzung
    - Monats- und Jahresabrechnungen
    - Gebäudezustandskontrollen durchführen
    - Instandhaltungsmaßnahmen an Gebäuden in Zusammenarbeit mit Fachfirmen
    - Wirtschaftlichkeit des Wohnungsbestandes beachten
    - Abschluss und Kontrolle von Versicherungen
    - Überprüfung und Aktualisierung von Wartungsverträgen
    - Rechnungsprüfung
    - Betreuung des Personals (Hausmeister, Reinigungskräfte usw.)


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