Die grundsätzlichen Aufgaben einer ordentlichen Mietverwaltung ergeben sich aus dem Mietrecht und natürlich aus dem Verwaltervertrag.
- Verwaltung der Mieteinheiten - Mietersuche und Vermietung in Absprache mit den Eigentümern - Einzug und Kontrolle der Mieten - Betriebskostenabrechnung - Heizkostenabrechnung vorbereiten - Durchsetzung mietvertraglicher Regelungen - Mahnverfahren bei säumigen Mietern - Mieterbetreuung - Aufstellung einer Hausordnung und deren Durchsetzung - Monats- und Jahresabrechnungen - Gebäudezustandskontrollen durchführen - Instandhaltungsmaßnahmen an Gebäuden in Zusammenarbeit mit Fachfirmen - Wirtschaftlichkeit des Wohnungsbestandes beachten - Abschluss und Kontrolle von Versicherungen - Überprüfung und Aktualisierung von Wartungsverträgen - Rechnungsprüfung - Betreuung des Personals (Hausmeister, Reinigungskräfte usw.)