Die Aufgaben einer ordentlichen Verwaltung ergeben sich aus dem Wohnungseigentumsgesetz, den Bestimmungen der Teilungserklärung und natürlich aus dem Verwaltervertrag.
- Vorbereitung und Durchführung der Wohnungseigentümerversammlung - Umsetzung der Beschlüsse aus der Wohnungseigentümerversammlung - Erstellung eines Wirtschaftsplanes und der Jahresabrechnung - Aufstellung einer Gemeinschafts- bzw. Hausordnung und deren Durchsetzung - Ansammlung einer Instandhaltungsrücklage - Verwaltung der gemeinschaftlichen Gelder - Abschluss und Kontrolle einer Haftpflicht- und Feuerversicherung - Überprüfung und Aktualisierung von Wartungsverträgen - Ordnungsgemäße Instandhaltung / Instandsetzung des Gemeinschaftseigentums - Regelmäßige Gebäudezustandskontrolle - Betreuung des Personals (Hausmeister, Reinigungskräfte usw.)